Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (siehe § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB). Das bedeutet, dass insbesondere bei Eintrittskarten für Veranstaltungen generell kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten in diesem Shop ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.